Rechtsprechung
   BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 14/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,272
BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 14/61 (https://dejure.org/1962,272)
BVerfG, Entscheidung vom 11.10.1962 - 1 BvL 14/61 (https://dejure.org/1962,272)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Oktober 1962 - 1 BvL 14/61 (https://dejure.org/1962,272)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,272) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 100 Abs. 1; FRG § 16
    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 14, 308
  • DB 1962, 1409
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 14/61
    Es darf jedoch die Begünstigung nicht auf die ausgeschlossenen Gruppen erstrecken, wenn nicht mit Sicherheit anzunehmen ist, daß der Gesetzgeber bei Beachtung des Art. 3 GG eine solche Regelung getroffen hätte (BVerfGE 8, 28 [37]).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvL 23/81

    Schornsteinfegerversorgung

    Das Bundesverfassungsgericht hat demgemäß Vorlagen für unzulässig erklärt, wenn das vorlegende Gericht bei Gültigkeit wie bei Ungültigkeit des Gesetzes dieselbe Entscheidung zu fällen hätte (vgl. BVerfGE 14, 308 [311]; 10, 258 [261]).
  • BVerfG, 31.01.1978 - 2 BvL 8/77

    Schneller Brüter

    Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht Vorlagen für unzulässig erklärt, wenn das vorlegende Gericht bei Gültigkeit wie bei Grundgesetzwidrigkeit des Gesetzes dieselbe Entscheidung zu fällen hätte (vgl. zum Beispiel BVerfGE 14, 308 (311); 10, 258 (261)).

    Auch wenn die Rechtskraft verwaltungsgerichtlicher Urteile in die Zukunft wirkte, hat das Bundesverfassungsgericht Alternativbegründungen mit der Gültigkeit und der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes für zulässig gehalten, soweit es um die Beurteilung eines in der Vergangenheit liegenden, in sich abgeschlossenen Sachverhalts ging und sich die Alternativen nur auf die verschiedene rechtliche Beurteilung dieses Sachverhalts bezogen (vgl. BVerfGE 14, 308; 15, 121).

  • BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74

    Wahlkampfkostenpauschale

    Sie enthielte überdies einen unzulässigen Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, da nicht ausgeschlossen werden kann, daß der Gesetzgeber, hätte er die Notwendigkeit der Einbeziehung der unabhängigen Bewerber erkannt, deren Teilhabe an der Wahlkampfkostenerstattung von weiteren sachlichen Voraussetzungen abhängig gemacht hätte (vgl. BVerfGE 14, 308 (312) sowie 8, 28 (34 f.); 9, 250 (255); 28, 227 (242 f.)).
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

    Die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts setzt allerdings voraus, daß nur die in § 134 HmbBG normierte Verknüpfung des Witwergeldanspruchs mit dem "gesetzlichen Unterhaltsanspruch" des Witwers gegen die verstorbene Beamtin nichtig ist und daß sich das Bundesverfassungsgericht durch das verfassungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme auf die allein dem Gesetzgeber zustehende Rechtsetzungsbefugnis und dessen damit verbundene Entschließungsfreiheit nicht gehindert sieht, den in der Vorlage beanstandeten Teil der zur Prüfung gestellten Norm für nichtig zu erklären und so selbst die gesetzliche Anspruchsgrundlage zu erweitern (vgl. BVerfGE 8, 28 [36,37,38]; 14, 308 [311, 312]; 15, 121 [125, 126]).

    Eine solche beschränkte Nichtigerklärung ist hier aber schon deshalb möglich, weil, wie noch näher darzulegen sein wird, der Gesetzgeber bei Kenntnis der Verfassungswidrigkeit seiner Regelung ohnehin die Einschränkung des Witwergeldanspruchs hätte streichen müssen, eine dementsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts also nicht als Eingriff in den der Legislative vorbehaltenen Bereich gewertet werden kann (BVerfGE 8, 28 [36 f.]; 9, 250 [255]; 14, 308 [311 f.]; 15, 121 [125 f.]; 17, 148 [152 f.]).

  • BVerwG, 15.05.1986 - 5 C 33.84

    Flurbereinigungskosten - Teilnehmer - Neuanordnung - Vorteile - Beitragspflicht -

    Sind mit der Bodenneuordnung solche im gemeinschaftlichen Interesse der Teilnehmer liegenden Vorteile nicht verbunden, fehlt es für die Teilnehmer insgesamt an einer Gegenleistung, an die die durch den Gesichtspunkt des Ausgleichs von Vorteilen und Lasten legitimierte Beitragserhebung (vgl. BVerfGE 9, 291 ; 14, 312 [BVerfG 11.10.1962 - 1 BvL 14/61]; 42, 223 [BVerfG 26.05.1976 - 2 BvR 294/76]; BVerwGE 39, 100 [BVerwG 25.11.1971 - I C 48/65] mit weiteren Nachweisen) anknüpfen könnte.
  • BVerfG, 12.01.1965 - 2 BvR 454/62

    Wiedergutmachung

    Denn weder ist es verfassungsrechtlich geboten, den Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz gerade auf diese Weise zu beseitigen (vgl. BVerfGE 15, 46 [76]), noch kann mit Sicherheit angenommen werden, daß der Gesetzgeber, hätte er den Verstoß gegen den Gleichheitssatz erkannt, ihm dadurch begegnet wäre, daß er die geprüften Kandidaten in die für entlassene Referendare geltende Regelung einbezogen hätte (vgl. BVerfGE 8, 28 [37]; 13, 248 [261]; 14, 308 [311 f.]).
  • BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61

    Verfassungswidrigkeit des § 91 Abs. 3 Nr. 1 LAG in Bezug auf Ehegatten

    § 91 Abs. 3 Nr. 1 LAG ist im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes überhaupt und für die Hypothekengewinnabgabe im besonderen zu unbedeutend, als daß von seinem Fortbestehen die prinzipielle Wahl des Identitätsprinzips abhängen kann (BVerfGE 8, 28 [37]; 8, 274 [301]; Beschluß vom 11. Oktober 1962 - 1 BvL 14/61).
  • BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64

    Verfassungswidrigkeit der Regelungen zu den Kinderfreibeträgen im

    Es erscheint weder verfassungsrechtlich geboten, den Gleichheitsverstoß gerade auf diese bestimmte Weise zu beseitigen, noch kann mit Sicherheit angenommen werden, daß der Gesetzgeber die Regelung des Veranlagungsverfahrens der des Lohnsteuerverfahrens angepaßt haben würde, wenn er den Verstoß gegen den Gleichheitssatz erkannt hätte (vgl. BVerfGE 8, 28 [37]; 13, 248 [261]; 14, 308 [311 f.]; 15, 46 [76]; 17, 148 [152]; 18, 288 [302]).
  • LAG Niedersachsen, 20.01.1995 - 3 Sa 2067/94

    Verstoß gegen den Gleichheitssatz der Verfassung durch Rückausnahme für die

    "Begünstigt der Gesetzgeber unter Verstoß gegen Art. 3 GG bestimmte Gruppen, so kann das Bundesverfassungsgericht entweder die begünstigende Vorschrift für nichtig erklären oder feststellen, daß die nicht Berücksichtigung einzelner Gruppen verfassungswidrig ist, es darf jedoch die Begünstigung nicht auf die ausgeschlossenen Gruppen erstrecken, wenn nicht mit Sicherheit anzunehmen ist, daß der Gesetzgeber bei Beachtung des Art. 3 GG eine solche Regelung getroffen hätte (vgl. BVerfGE 8, 28 (36 ff); 9, 250 (255); 14, 308 (311 f); 15, 121 (125); 18, 288 (301 f); 23, 1 (10)).
  • BVerwG, 15.05.1986 - 5 C 70.84

    Zur Ausführung einer Flurbereinigung erforderliche Aufwendungen und

    Sind mit der Bodenneuordnung solche im gemeinschaftlichen Interesse der Teilnehmer liegenden Vorteile nicht verbunden, fehlt es für die Teilnehmer insgesamt an einer Gegenleistung, an die die durch den Gesichtspunkt des Ausgleichs von Vorteilen und Lasten legitimierte Beitragserhebung (vgl. BVerfGE 9, 291 ; 14, 312 [BVerfG 11.10.1962 - 1 BvL 14/61]; 42, 223 [BVerfG 26.05.1976 - 2 BvR 294/76]; BVerwGE 39, 100 [BVerwG 25.11.1971 - I C 48/65] mit weiteren Nachweisen) anknüpfen könnte.
  • BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvL 18/61

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 14.01.1969 - 2 BvL 10/67

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2003 - 3 LB 74/03

    Beamtenrecht, Altersteilzeit, dringende dienstliche Belange, Lehrer,

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2003 - 3 LB 68/03
  • OVG Brandenburg, 26.09.2002 - 8 D 25/99

    Heranziehung zu Vorschüssen auf Beiträge zu den Aufwendungen einer

  • BFH, 09.06.1970 - II B 1/70

    Gewährung von der Steuerbefreiung gemäß § 1 Nr. 11 des Berliner Gesetzes über

  • BFH, 23.06.1967 - VI B 16/67

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache bei

  • OVG Bremen, 13.02.1979 - I BA 67/77

    Beitragszahlung für die Insolvenzsicherung betrieblicher Alterspensionen;

  • BSG, 26.09.1967 - 1 RA 343/63

    Lettisches Pensionsgesetz - Pensionsfonds - Gesetzliche Rentenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 19.09.1966 - L 9 J 775/65
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht